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BSG, 23.02.2010 - B 5 R 572/09 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf - S 11 R 223/07
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 13 R 169/09
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 13 R 179/08
- BSG, 08.10.2009 - B 5 R 444/09 B
- BSG, 23.02.2010 - B 5 R 572/09 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 03.06.2008 - B 13 R 179/08 B
Auszug aus BSG, 23.02.2010 - B 5 R 572/09 B
Gründe: 1 Mit Urteil vom 8.7.2009 - L 13 R 179/08 - hatte das Landessozialgericht Nordhrein-Westfalen (LSG) einen Anspruch des Klägers auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung verneint, da der Kläger nach dem Ergebnis der medizinischen Beweisaufnahme noch in der Lage sei, mindestens sechs Stunden täglich körperlich leichte bis mittelschwere Arbeiten und geistig einfache bis mittelschwere Arbeiten zu verrichten.Daraufhin hat der Kläger sinngemäß eine Wiederaufnahmeklage gegen das Urteil vom 8.7.2009 - L 13 R 179/08 - erhoben, mit der er geltend gemacht hat, das Urteil enthalte eklatante Rechtsfehler, weil es auf unrichtigen, überbewerteten Gutachten beruhe.
- BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH
Prozesskostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerden
Auszug aus BSG, 23.02.2010 - B 5 R 572/09 B
Die Prozesskostenhilfe hat nicht den Zweck, Bedürftigen die Durchführung solcher Verfahren zu ermöglichen, welche im Ergebnis nicht zu ihrem Vorteil ausgehen können und die daher ein vernünftiger Rechtsuchender nicht auf eigene Kosten führen würde (vgl BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2). - BSG, 08.10.2009 - B 5 R 444/09 B
Auszug aus BSG, 23.02.2010 - B 5 R 572/09 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil hatte das Bundessozialgericht (BSG) mit Beschluss vom 8.10.2009 - B 5 R 444/09 B - als unzulässig verworfen.